Windkraft nein Danke? Klimaschutz im Gegenwind?
Wie entwickelt sich die Windkraft im Kreis Ludwigsburg?
Im Juli 2012 ging die erste und bisher einzige Windkraftanlage im Landkreis Ludwigsburg in Betrieb. Mit stark drei Millionen kWh Jahresertrag rechnet sich die Anlage so, dass bisher jedes Jahr 1,5% Kapitalrückführung und 1,5% Rendite ausgeschüttet werden konnten. Die Vergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz beträgt 9,4 Cent/kWh. Damals war das Genehmigungsverfahren noch ausschließlich in der Hand des Landratsamtes Ludwigsburg.
Um 2014 haben sich die Landesregierung, die Regionalverbände, Regierungspräsidien und Landratsämter von Baden-Württemberg darauf verständigt, dass die Planungshoheit für Windkraftanlagen im Außenbereich (außerhalb von Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden) den Regionalverbänden und deren Parlamenten obliegen sollte, bevor die Landratsämter die eigentlichen Genehmigungsverfahren in die Hand bekommen. Daraufhin entwickelte der Planungsstab des Verbandes Region Stuttgart mögliche Standorte für Windparks bzw. Einzelanlagen. Im Kreis Ludwigsburg wurden 10 Standorte ausgewiesen, die bezüglich Windhäufigkeit und unter Berücksichtigung des Landschafts- und Naturschutzes, Abständen zu Siedlungen und Wohnbebauung und Infrastrukturbauwerken grundsätzlich als möglich galten.
Die Vorlage ging ins Regionalparlament und für den Landkreis Ludwigsburg wurden am 30. September 2015 neun der zehn möglichen Standorte von einer knappen Mehrheit der CDU, Teilen der FWV und den Republikanern abgelehnt. Die Begründung war vorwiegend, dass sich Windkraft in Schwachwindgebieten nicht lohne. Der einzige übriggebliebene Standort im Kreisgebiet liegt im Dreieck Möglingen, Schwieberdingen, Markgröningen. Er wird aber von niemandem bearbeitet, weil durch die Umstellung auf Ausschreibungsverfahren nur noch Spitzenstandorte mit hoher Windhöffigkeit eine Wettbewerbschance haben
Die Beschlüsse des Regionalparlaments können zwar jederzeit revidiert werden, aber bei der „Fortschreibung des Regionalplans Windkraft“ wurden in den letzten Jahren nur noch mehr Standorte in der Region Stuttgart gestrichen, als einst abgelehnte zu neuem Leben erweckt.
Bevor sich hier der politische Wille nicht ändert, ist eine Neuausrichtung in Sachen Windkraft nicht zu erwarten.
Inzwischen hat die Bundesregierung die festen Vergütungssätze nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz auf Ausschreibungen umgestellt, d.h., dass jedes Jahr ein bestimmtes Kontingent z.B. an zu installierender Windkraftleistung bundesweit ausgeschrieben wird und der Bieter den Zuschlag erhält, der mit der niedrigsten Vergütung zufrieden ist.
Das hat zur Folge, dass sowohl die windschwachen Regionen im Süden und auch Bürgergesellschaften benachteiligt sind. Vorausinvestitionen für ein Windrad, alleine die einjährige Windmessung und artenschutzrechtliche Voruntersuchungen belaufen sich auf ca. 20.000 Euro und wenn dann nicht gebaut werden darf/kann, dann ist das für ein Bürgerprojekt ein herber Verlust, hingegen für einen kommerziellen Investor verschmerzbar, bzw. durch ein erfolgreiches Projekt an anderer Stelle kompensierbar.
Erschwerend kommt hinzu, dass Wirtschaftsminister Altmaier plant, die Abstände von Windrädern zur Wohnbebauung auf 1.000 m zu erhöhen. Damit käme in unserem dichtbesiedelten Raum die Windkraft fast völlig zum Erliegen. Außerdem ist die Rechtsprechung in letzter Zeit so, dass Einwendungen mit noch so fadenscheinigen Begründungen von Windkraftgegnern in hohem Maße stattgegeben wird. Genehmigungsverfahren werden somit immer länger und der Erfolg immer unsicherer.
Während sich der Klimadruck immer deutlicher bemerkbar macht, sind die politischen Hürden für die wichtigsten Technologien zu seiner Entschärfung immer höher geworden.
Eine der wichtigsten Forderungen im Kampf gegen den Klimawandel muss gegenwärtig neben der Verteuerung der fossilen Energieträger die entschiedene Lockerung der Hindernisse beim Ausbau von Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie sein.
Heinrich Blasenbrei-Wurtz
Energiegenossenschaft Ingersheim
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